| . | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung nachweisen (Nachweisstichtag). Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Bestätigung gem. § 10a Abs 2 AktG in deutscher oder englischer Sprache, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 10. September 2010 in Textform zugehen (per Post an Oesterreichische Kontrollbank AG, Abt. KMS/HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien; per Fax an +43 (0)1 928 90 60; per E-Mail an hv.anmeldung-1@oekb.at) und darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien hat der Nachweis durch eine § 10a Abs 2 AktG inhaltlich entsprechende Bestätigung der Gesellschaft oder eines öffentlichen Notars mit Niederlassung in Österreich, für deren Zugang das zur Depotbestätigung oben ausgeführte sinngemäß gilt, zu erfolgen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss einer natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden und ist an die oben genannten Kontaktdaten der Oesterreichischen Kontrollbank zu übermitteln, wobei die Textform ausreichend ist. Es sind ausschließlich die auf den Internetseiten der Gesellschaft (www.wolford.com/hauptversammlung) zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden, welche auf Verlangen zugesandt werden. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie in Abs 1 beschrieben sind, zu erfüllen haben.
Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG aufzulegenden Unterlagen stehen dem Publikum ab 6. August 2010 zur Einsicht in den Geschäftsräumen in 6901 Bregenz, Wolfordstr. 1, während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung sowie auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.wolford.com/hauptversammlung. Auf den Internetseiten finden sich weitergehende Informationen zu den gesetzlichen Rechten der Aktionäre auf Beantragung von Tagesordnungspunkten bis zum 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung (§ 109 AktG), auf Abgabe von Beschlussvorschlägen bis zum siebenten Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung (§ 110 AktG) sowie auf Auskunftsverlangen in der Hauptversammlung (§ 118 AktG). Abschriften der dem Vorstand vorliegenden Anträge zur Tagesordnung können durch die Aktionäre kostenlos beim Vorstand derGesellschaft angefordert werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Die Kandidaten der Aufsichtsratswahl werden spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.wolford.com/hauptversammlung vorgestellt.
Hinweis gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG: Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt 4.900.000 Stück stimmberechtigte Aktien.
Weitere Informationen: www.wolford.com/hauptversammlung |