| . | Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können ab 06. August 2010 unter folgender Adresse angefordert werden: Dorfgasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bergbahnstraße 46, 5632 Dorfgastein, info@dorfgastein-bb.at
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 5632 Dorfgastein, Bergbahnstraße 46, Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.
Dorfgastein, im Juli 2010 Der Vorstand
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen Notar, bei der Haupt- oder Zweigniederlassung einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen inländischen Bank, bei der Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft, Zweigstelle Dorfgastein, oder bei der Raiffeisenbank Gastein reg.Gen.b.H., Filiale Dorfgastein ihre Zwischenscheine spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstermin hinterlegt haben.
Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am zweiten Werktag vor dem Versammlungstermin bei der Gesellschaft einzureichen.
Vertretung durch Bevollmächtigte:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) schriftlich erteilt werden.
Die Vollmacht kann zur Hauptversammlung mit gebracht werden oder vorab an die nachgenannte Adresse zugehen: Dorfgasteiner Bergbahnen AG., 5632 Dorfgastein, Bergbahnstraße 46 |