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 |  | | Adresse: | Gaudenzdorfer Gürtel 67 | | 1120 Wien |  | | | Telefon: | +43 (0)5 7111 0 | | Fax: | +43 (0) 5 7111-8915 | | Homepage: | www.immofinanz.com |
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|  | | | | 17. ordentliche Hauptversammlung |  | | | Tagesordnung | Factsheet | Alle HV's | |  | | am 28.09.2010 um 11:00 Uhr | | Austria Center Vienna, Saal F | | Bruno-Kreisky-Platz 1 | | 1220 Wien | | Veröffentlichung in der Wr. Zeitung am 28.08.2010 | | Nachweisstichtag am 18.09.2010 |
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| 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009/2010. |  | | | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010. |  | | | 3. | Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010. |  | | | 4. | Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011. |  | | | 5. | Beschlussfassung über
a) den Widerruf (i) der in der 13. ordentlichen Hauptversammlung vom 28. September 2006 erteilten Ermächtigung des Vorstandes innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 55.940.125 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Be trag am Grundkapital von bis zu Euro 58.076.106,11 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre auszugeben und (ii) der in der 14. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. September 2007 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen 5 Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 151.060.596 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 156.828.594,90 verbunden ist, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss auch in mehreren Tranchen auszugeben, jeweils im bisher nicht ausgenützten Umfang,
b) unter gleichzeitiger Ersetzung durch die Ermächtigung des Vorstands binnen 5 Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 310.385.119 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 322.236.661,17 verbunden ist, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen;
c) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu Euro 322.236.661,17 durch Ausgabe von bis zu 310.385.119 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. September 2010 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bedient werden.
d) die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). |  | | | 6. | Beschlussfassung über
a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 22.10.2014 um bis zu Euro 238.289.496,40 durch Ausgabe von bis zu 229.525.447 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen;
b) die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Euro 542.044.231,82 durch Ausgabe von bis zu 522.108.387 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien (i) gegen Bar- oder Sacheinlagen, insbesondere gegen Sacheinlage von Ansprüchen von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, oder (ii) durch Ausgabe von zusätzlichen Aktien gemäß §§ 225j Abs 2 iVm 223 Abs 1 AktG an Stelle von baren Zuzahlungen aufgrund einer Entscheidung oder eines Vergleichs im Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses der Verschmelzung zur Aufnahme von IMMOEAST AG durch die Gesellschaft, jeweils auch in mehreren Tranchen zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung (i) gegen Sacheinlage oder (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgt;
c) die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). |  | | | 7. | Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien und Beschlussfassung über
a) den Widerruf der in der 16. ordentlichen Hauptversammlung vom 02. Oktober 2009 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben;
b) die Ermächtigung des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung von eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, (i) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaft übertragene Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien haltenden Gesellschaften zu dienen oder (ii) an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen zur Bedienung von Umtausch- und/oder Bezugsrechten erfolgt;
c) die Ermächtigung des Vorstandes, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. |  | | | 8. | Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. |  | | | . | B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 07. September 2010 gemäß § 108 AktG auf der Website der Gesellschaft ( www.immofinanz.com ) veröffentlicht sowie am Sitz der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift 1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67, zur Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr aufgelegt:
- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2009/2010
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009/ 2010 mit dem Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
- Die Berichte des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses (i) zu Punkt 5 der Tagesordnung bei der Emission von Wandelschuldverschreibungen, (ii) zu Punkt 6 der Tagesordnung bei der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen sowie (iii) zu Punkt 7 der Tagesordnung bei einer Veräußerung der eigenen Aktien
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an IVA – Interessenverband für Anleger
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 07. September 2010, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67 zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Website der Gesellschaft ( www.immofinanz.com ) zugänglich gemacht werden.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 17. September 2010,
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@ immofinanz.com , oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 5 7111-8915
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@ immofinanz.com , oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67 oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 5 7111-8915
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 18. September 2010 (Samstag), 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 18. September 2010 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. September 2010, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67 oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 5 7111-8915 oder
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@ immofinanz.com (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Depotbestätigungen können für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT) übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).
Namensaktien
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag, somit am 18. September 2010, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Erklärung von Kreditinstituten, dass Vollmacht erteilt wurde sowie ein Widerruf (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG), kann für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT) übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
- per Post oder Kurierdienst an ihre Geschäftsanschrift AT-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67;
- per Telefax an + 43 (0) 5 7111-8915;
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@ immofinanz.com (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV.
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 27. September 2010) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ein Formular auf ihrer Website ( www.immofinanz.com ) zur Verfügung gestellt, welches auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht.
Den Aktionären steht auch ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger (IVA), A 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung nach Weisung des Aktionärs zur Verfügung. Für die Vollmachtserteilung an den IVA sind Vollmachtsformulare auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Auch bei Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 1.044.216.769 Stück Inhaberaktien sowie sechs Stück Namensaktien ausgegeben wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Eine Tochtergesellschhaft der Gesellschaft hält zum heutigen Tag 55.005.409 Stück Inhaberaktien der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit 989.211.366 Stimmrechte ausgeübt werden. |  | |
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