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| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. |  | | | 2. | Bericht des Vorstandes über das laufende Geschäftsjahr und die aktuelle Situation der Gesellschaft. |  | | | 3. | Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates, bis einschließlich fünf Jahre ab dem Tag nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, ins besondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 400.000 zur Sanierung und Wachstum der Gesellschaft zu begeben. |  | | | 4. | Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs von 100% des Stammkapitals der com-mix.tv film, web & multimedia produktionsgesmbH, FN 145157t, mit der Geschäftsanschrift Gonzagagasse 12/13, A-1010 Wien, um einen Kaufpreis von EUR 50.000 und EUR 950.000 in Form einer nachrangigen Wandelanleihe der Gesellschaft mit Wandelrechten in 950.000 auf Inhaber lautender neuer Aktien ohne Nennwert (Stückaktien). |  | | | 5. | Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 AktG um bis zu EUR 1,135.000 durch Ausgabe von bis zu 1,135.000 Stück auf Inhaber lautender neuer Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, unter gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre. |  | | | 6. | Beschlussfassung über die Änderung des Punkt 6. der Satzung (Grundkapital) zur Umsetzung von Punkt 5. der Tagesordnung. |  | | | 7. | Wahlen in den Aufsichtsrat. |  | | | 8. | Wahl des Wirtschaftsprüfers. |  | | | . | Unterlagen
Folgend Unterlagen liegen ab 19.7.2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in Thomas A. Edison Straße 2, A-7000 Eisenstadt, auf:
Ø Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 3. bis 8.;
Ø Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
Ø Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 4 iVm § 159 AktG;
Ø Entwurf des Kaufvertrages zum Erwerb von 100% des Stammkapitals der com-mix.tv film, web & multimedia produktionsgesmbH, FN 145157t, mit der Geschäftsanschrift Gonzagagasse 12/13, A-1010 Wien.
Die genannten Unterlagen sowie weitere Unterlagen, insbesondere das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind gemäß § 106 AktG ab 19.7.2010 und außerdem im Internet auf der Homepage der Gesellschaft www.webfreetv.com zugänglich und können dort eingesehen sowie als Dokument gespeichert werden.
Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21.7.2010 zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 19.7.2010 zugehen.
Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in Thomas A. Edison Straße 2, A-7000 Eisenstadt, oder per Telefax an +43 (1) 99 7 11 11-11 übermittelt werden.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.
Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.webfreetv.com ab 19.7.2010 zugänglich.
Diese Hauptversammlung wird gemäß § 18 AktG in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht.
Teilnahme
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 30.7.2010.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 4.8.2010, an der Adresse der Gesellschaft in Thomas A. Edison Straße 2, A-7000 Eisenstadt, oder per Telefax an +43 (1) 99 7 11 11-11 zugehen.
Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegen genommen.
Vollmacht
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Gesellschaft www.webfreetv.com abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes Kreditinstitut erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden Vorschriften eingehalten wurden.
Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder elektronisch (an die E-Mail-Adresse office@webfreetv.com) oder per Telefax (an die Telefaxnummer +43 (1) 99 7 11 11-11) zu übermitteln oder zur Hauptversammlung mitzubringen. Dies gilt auch für den Widerruf einer Vollmacht.
Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, das das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung, am 19.7.2010, EUR 2.270.000,– beträgt und in 2.270.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
Zutritt zur Hauptversammlung
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 8:00 Uhr. |  | |
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