| . | Allgemeines:
Einsicht in die Unterlagen:
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, liegen die folgenden Unterlagen, an dem Sitz der Gesellschaft (1030 Wien, Seidlgasse 21/8/25) zur Einsicht bereit:
– Beschlussvorschläge mit Erklärungen.
Jahresabschluss samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats.
– Alle sonstigen Berichte und Unterlagen, die der Hauptversammlung vorzulegen sind.
Eine Abschrift der oben genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt.
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben oder Anträge stellen zu dürfen, müssen sich die Aktionäre, laut § 112 Absatz 3, nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung anmelden.
Vertretung durch Bevollmächtigte:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Stimmrechtsausübung durch bestellte Vertreter ist nur aufgrund einer schriftlichen Vollmacht zulässig, die an die Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt wird. |